Modalitäten zur Beantragung eines Schwerbehinderten-Ausweises

 

Beantragung des Schwerbehinderten-Ausweises (SBA)
Definition „schwerbehindert“ und „behindert“
Als schwerbehindert nach dem SGB IX gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB)von mindestens 50. Leistungen nach dem SGB IX erhalten sie nur, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung in Deutschland haben

Als behindert nach dem SGB IX gelteb Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit zu einer Beeinträchtigung führen, die für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.

Der Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muß vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Behinderte beantragt oder in Anspruch genommen werden.

Die Ausstellung eines SBA erfolgt auf Antrag des Schwerbehinderten.
Antragsformulare sind beim Versorgungsamt erhältlich
Bei der Antragstellung sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
-Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle zusätzlichen Beeinträchtigungen (z.B. Sehfehler) sowie Begleiterscheinungen angeben
-Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über die angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabei unbedingt die dem Antrag beiliegende Schweigepflichtsentbindungen und Einverständniserklärungen ausfüllen, damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen die entsprechenden Auskünfte einholen kann.
-Antragstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen. Der Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnen Auswirkungen der Erkrankung (z.B. körperliche Belastbarkeit detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht die Diagnose Parkinson, entscheiden über den GdB
Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragstellung mit einreichen, z.B. Krankenhaus-Entlassungsbericht, Kurbericht, alle die Behinderung betreffenden Befunde in Kopie
-Lichtbild beilegen.

Nach der Feststellung des GdB bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Ab einem GdB 50 besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.
Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt.
Ausnahme: Bei einer voraussichtlichen lebenslangen Behinderung kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Auskünfte über und Anträge für den Schwerbehindertenausweis erhält man beim Versorgungsamt
Nun, und so sieht er aus: Schwerbeh.- Ausweis 

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