Parkinson und Auto fahren

 Die Entscheidung, ob Sie in der Lage sind,mit der Krankheit Parkinson weiter ein Kfz zu führen, nimmt Ihnen keiner ab. Seit 1999 gilt die "Fahrerlaub-nisverordnung (FeV), Die in §2 ausdrücklich dem einzelnen Verkehrsteilnehmer selbst die Verantwortung für seine Fahreignung überträgt.
Der behandelnde Arzt ist nicht für die Fahreignung verantwortlich. Er berät Sie zu möglichen Einschränkungen der Fahreignung durch Ihre Symptome und ggf. Medikamenten-Nebenwirkungen.

Was kann meine Fahreignung einschränken?
-körperliche Symptome: ausgeprägte Akinese, Rigor, Tremor (besonders wenn Überbewegungen auftreten)
- psychische Symptome:Depression, Angsterkrankungen, Demenz oder Verwirrtheit
- psychische Nebenwirkungen von Parkinson-Medikamenten wie vermehrte Müdigkeit bis hin zu Schlafattacken
- internistische Zusatzerkrankungen niedriger Blutdruck, Herzrhythmus-Störungen)

Wer berät und prüft, wenn man unsicher ist?
- wichtig: Kritische Selbstbeobachtung
- Hören auf Kritik von Mitfahrern
- Beratungsgespräch mit dem behandenden Arzt
- Ergebnisse neuropsychologischer Tests
- Praktische Fahrverhaltensprobe (Fahrlehrer)
Testung und Beratung durch TÜV

Einzig rechtsverbindlich: Medizinisch-Psychlogische Untersuchung (MPU) mit Eignungsgutachten bei der offiziellen Prüfstelle